Auszug aus unserer Vereinssatzung: Die Mitgliedschaft im Verein ist freiwillig und für jede natürliche Person auf Antrag zu erwerben. Die Person muss im Eintrittsjahr das 16. Lebensjahr vollenden und mit besten Kräften die Interessen des Vereins vertreten. Hat die eintretende Person am Antrittstag noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet, muss diese/r eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beim Vorstand vorlegen. Wann kann ich eintreten? Junggesellen treffen sich am Pfingstsamstag früh morgens um die neuen „Stifte“ kennen zu lernen die mal Junggesellen werden wollen. Wann und wo das ist klärst du bitte mit dem 1.Vorsitzenden. Jungmadel treten bei der letzten Monatsversammlung vor Pfingsten in die JGZ ein. Diese ist immer am ersten Montag im Monat um 20 Uhr im Gasthaus „Zur Linde“ natürlich in Zweidorf Was muss ich Pfingsten tun? Männliche sowie weibliche Personen legen am Pfingstsamstag, streng Geschlechter getrennt, eine Aufnahmeprüfung ab. Außerdem gibt es diverse Aufgaben zu erledigen, die allerdings geheim sind und hier nicht verraten werden! Alle Neu-Eintritte werden für ein Jahr als Stift und ein weiteres Jahr als Alt-Stift bezeichnet. Was muss ich als Stift alles machen? Im ersten Jahr wird von einem relativ viel abverlangt. In diesem Zeitraum gibt es auch eine Anwesenheitspflicht bei jeder JGZ Veranstaltung. Man sollte sich aber nicht abschrecken lassen wenn man häufig mal herum geschickt wird. Das ist halt ein Jahr lang so, da musste jeder durch. Wenn das eine Jahr um ist und du gut mitarbeitet hast geht es erst so richtig los das Leben als Zweidorfer Junggeselle in vollen Zügen zu genießen. Zuletzt sei noch gesagt dass das Stiftjahr eine Art Bewährungsprobe ist. Da wir in den letzten Jahren teilweise Probleme mit Neueintritten hatten, könnte es passieren das ein schlechter Stift bei der folgenden Jahreshauptversammlung den Verein wieder verlassen muss... Wenn man allerdings mit der richtigen Einstellung an die Sache ran geht, hat man nichts zu befürchten. |